Durchführungsweg - Direktzusage

Direktzusage

Die unmittelbare Pensionszusage, die direkt aus Betriebsmitteln getragen und unternehmensintern finanziert wird, ist die bedeutendste Form der betrieblichen Altersversorgung.

Sie kann als Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder als Beitragszusage mit Mindestleistung sowohl als Entgeltumwandlung als auch vom Arbeitgeber finanziert sein. Für den Arbeitnehmer handelt es sich um die klassische Form einer nachgelagert besteuerten Altersversorgung.

Sie findet als ungewisse Verbindlichkeit ihren Niederschlag in der Handels- und Steuerbilanz in Form von Pensionsrückstellungen. Die steuerliche Bewertung darf derzeit als absolut unterster Wertansatz aus betriebswirtschaftlicher Sicht bezeichnet werden. Die betriebsfremden Risiken Tod, Invalidität und Langlebigkeit können bei ausreichender Anzahl Personen vom Unternehmen selbst getragen, oder aber über Lebensversicherungen ausgelagert werden. In den letzten Jahren haben sich für größere Unternehmen Treuhandmodelle ("Contractual Trust Arrangements") als günstige Form der Rückdeckung herausgebildet.

 

Übertragung von Pensionsrückstellungen auf Pensionsfonds

Der Pensionsfonds sollte als fünfter Durchführungsweg der bAV zusätzliche Impulse verleihen. Tatsächlich aber hat das Stiefkind der bAV auch in den Jahren 2003 und 2004 als neuer Durchführungsweg die Erwartungen nicht erfüllen können. Die Übertragung kompletter Pensionsstöcke ist als sein großer Vorteil anzusehen. Die Unternehmen können ihre Bilanz so auf einen Schlag von den Pensionsrückstellungen befreien und Vorteile etwa beim Rating erzielen. Jedoch existieren steuerliche Hemmnisse und der Rechnungszins liegt im Vergleich zur Direktzusage fast 3 Prozentpunkte niedriger, sodass im Ergebnis beim Transfer der Pensionsrückstellungen in einen Pensionsfonds seitens des Unternehmens Geld zugeschossen werden müsste. Die Übertragung ist also nur liquiden Unternehmen überhaupt möglich. Die Differenz, die der abdiskontierte Barwert beim Pensionsfonds niedriger ist als bei der Direktzusage, müsste aufgebracht werden. Doch ein sich verbesserndes Kapitalmarktumfeld, die gesetzlichen Neuerungen durch das Alterseinkünftegesetz und steigende Nachfrage bei den Unternehmen geben Anlass, die Thematik vor diesen Hintergründen neu zu beleuchten.