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2. Beiträge an Krankenkasse und Pflegeversicherung fallen in entsprechender Form an und werden von der Direktversicherung abgeführt.
Stand 2026: Die Beitragspflicht beginnt ab einer mtl. Rente von 197,75 € bzw. einer Kapitalleistung von 23.730,00 €.
(Mehrere Informationen ...)
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